Die Aufgabe der Mediation (aus dem Lateinischen „Vermittlung“) ist es, mit den Konfliktparteien zu verhandeln und so eine, für beide Parteien, gut vertretbare und einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
Eine Mediation ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten das Interesse haben, gemeinsam außergerichtlich und eigenverantwortlich einen zukunftsorientierten Weg zu finden.
Das Ziel der Mediation ist eine Vereinbarung, die zunächst nur moralische Verbindlichkeit erhält. Sie soll die Grundlage bilden, um nach rechtlicher Beratung und Überprüfung in eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zu münden.
Mediation ist aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung entwickelt worden. Sie hat dabei Ansätze der Konflikt- und Verhandlungsforschung, der Psychotherapie, der systemischen Therapie, sowie auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten der Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und der humanistischen Psychologie.